Jetzt wieder „Zurück auf den Platz“

  • Der Sportbetrieb bleibt in allen Sporthallen weiterhin untersagt.
  • Auf den Sportplätzen darf unter freiem Himmel kontaktfrei in dokumentierten Gruppen von bis zu 10 Sportlern Sport getrieben werden. Trainer, Betreuer und Aufsichtspersonal werden hierbei nicht mitgerechnet.
  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen unter freiem Himmel in dokumentierten Gruppen von bis zu 20 Sportlern Sport treiben. Trainer, Betreuer und Aufsichtspersonal werden hierbei nicht mitgerechnet. Eine Kontaktfreiheit wurde hier nicht vorgeschrieben.
  • Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräume, Mehrzweckräume, etc… bleiben weiterhin für die Nutzung gesperrt, die Sportler müssten also umgezogen zu den Einheiten kommen.
  • Bei weitläufigen Außensportanlagen (z.B. auf den Sportplätzen B.-Rehbrücke und Saarmund) können mehrere der o.a. Personengruppen Sport treiben, jedoch ist seitens der Betreiber zwingend zu gewährleisten, dass je Gruppe eine Mindestfläche von 800 m² zur Verfügung steht.

Bitte informieren Sie Ihre Trainer und Übungsleiter. Hygienekonzepte sind einzuhalten und ggfs. anzupassen. Die Gemeindeverwaltung behält sich die Kontrolle der o.a. Regelungen vor. Die Dokumentation der Teilnehmer (Sportler und Betreuer) mit Kontaktdaten ist zwingend vorzunehmen.

Sobald es weitere Lockerungen geben sollte, die ggfs. auch alle Nutzer der Sporthallen betreffen, bekommen Sie umgehend eine Info, dasselbe gilt leider auch, falls aufgrund steigender Inzidenz wieder Einschränkungen vorgenommen